Kieferorthopädie

Die beste Prophylaxe und Prävention um spätere Probleme im Zahn- und Kiefergelenksbereich zu vermeiden.

  • Fehlstellungen

    Voraussetzung für eine perfekte Zahnstellung ist die korrekte Stellung von Ober- und Unterkiefer zueinander. Mit herausnehmbaren Zahnspangen können Fehlstellungen des Kieferknochens behandelt werden. Mit einer festsitzenden Zahnspange können schiefstehende Zähne korrigiert werden. Sie können, bei korrekter Kieferposition, auch im Erwachsenenalter behandelt werden.

    Der richtige Zeitpunkt

    Die erste Untersuchung und Beratung sollte zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr erfolgen. Mit abnehmbaren Zahnspangen zwischen dem 8. und 11. Lebensjahr wird eine ideale Ausgangsposition für eine folgende festsitzende Kieferorthopädie geschaffen. Damit wird für ein harmonisches Kieferwachstum gesorgt.

    Ästhetische Korrektur

    Zahnregulierung nur für die Schönheit? Ob eine Zahnfehlstellung später die Gesundheit beeinträchtigt, wird Aufgrund medizinischer Gesichtspunkte beurteilt. Gerade Zähne sind aber nicht nur schön, sie lassen sich auch besser pflegen. Schädliche Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen, wie Karies, Kiefergelenksbeschwerden oder Atemwegsprobleme sind heute bestens erforscht

  • Beratungstermin

    Es erfolgt eine klinische Untersuchung, ob eine Zahnregulierung notwendig und wann der beste Zeitpunkt dafür ist.

    Erstellung div. Unterlagen

    Zu diesem Termin werden genaue Unterlagen angefertigt: Fotos, Abdrücke, Modelle, Röntgenbilder, die für die Diagnose und weitere Planung unbedingt notwendig sind.

    Planungsgespräch

    Planung, welche Art der Zahnregulierung erforderlich ist, um die diagnostizierte Zahn- bzw. Kieferfehlstellung zu beheben. Behandlungsdauer und -kosten werden eruiert.

    Behandlungsbeginn

    Abdruck für abnehmbares Gerät bzw. Setzen und Bekleben von Bändern und Brackets bei festsitzender Apparatur.

  • Diagnosepaket
    • Panoramaröntgen
    • Fernröntgen
    • Fotos
    • Anfertigung von Modellen
    • IOTN Feststellung

    Euro 325,-

    Frühbehandlung

    (interzeptive Behandlung)
    zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr.
    Leistung gemäß § 153a ASVG.

    Je nach Behandlungsaufwand
    Euro 1500,-

    Festsitzende Behandlung

    mit Brackets
    für Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr.
    Leistung gemäß § 153a ASVG.
    In der Regel 2 - 3 Jahre.

    Euro 4900,-

    IOTN Einstufung

    Die Untersuchung zur IOTN Einstufung (Stufe 1 bis 5) vor der Behandlung wird nur verrechnet, sofern im Anschluss keine weitere Behandlung stattfindet.

    Euro 50,-

    80% Kostenrückerstattung Ihrergesetzlichen Krankenkasse.